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Terms for sale of Grundfos Building Connect Guiding translation German language

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR GRUNDFOS BUILDINGCONNECT 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Grundfos BuildingConnect sind Teil der Vere-inbarung (im Folgenden als „Vereinbarung“ bezeichnet) über den Verkauf und die Lieferung von Grundfos BuildingConnect  (im Folgenden als „GBC“ bezeichnet) an den Kunden durch Grundfos zwis-chen dem Unternehmen der Grundfos-Unternehmensgruppe, das Grundfos Building Connect („Grundfos“) verkauft, und dem Kunden (im Folgenden als „Kunde“ bezeichnet). GBS ist einer der digitalen Services („di-gitale(r) Service(s)“), die von Grundfos angeboten werden.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Grundfos BuildingConnect bestehen aus den folgenden Ab-schnitten:

A. Spezifische Servicebedingungen für Grundfos BuildingConnect

B. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf der digitalen Services durch Grundfos

C. Vereinbarung über die Datenverarbeitung

Im Falle von Unstimmigkeiten haben die Abschnitte in der Reihenfolge Vorrang, in der sie oben aufgeführt sind.

A. Spezifische Servicebedingungen für Grundfos BuildingConnect

1. Umfang der digitalen Services

1.1 Der Zweck von GBC besteht in der Bereitstellung von Überwachungs- und Steuerungsfunktionen sowie von aufschlussreichen Alarmen für HLK und gewerbliche Wasserverteilungsanwendungen. Die Funktionen von GBC, auf die der Kunde Zugriff hat, sind in der Vereinbarung beschrieben. 

1.2 Der Kunde hat gemäß der Vereinbarung Zugang zu dem Paket, das er abonniert hat. Dem Kunden ist es nicht gestattet, ohne Zustimmung von Grundfos einen Teil des Geltungsbereichs der GBA ändern.

2. Geräte

2.1 Um Daten vom System des Kunden an GBC zu übermitteln, muss der Kunde dafür Sorge tragen, dass Grundfos die hierfür erforderlichen Geräte liefert und installiert.

3. Benutzerkonto – Zugriff auf die digitalen Services

3.1 Damit der Kunde Zugang zu GBC erhält und diese Services nutzen kann, müssen sich der Kunde und jeder Benutzer für ein ein Grundfos-Konto registrieren. Wenn der Benutzer ein Grundfos-Konto er-stellt und sich darin anmeldet, muss der Benutzer jederzeit die jeweils geltenden Nutzungsbedingun-gen einhalten.

4. Personenbezogene Daten

4.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Grundfos im Auftrag des Kunden unterliegt dieser Ziffer 4 und dem unten angeführten Abschnitt C.

4.2 Wenn Grundfos im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, umfasst die Verar-beitung folgende Daten:

Personenbezogene Daten im Zusammenhang mit den Benutzern des Systems (diese Daten werden zur Erstellung persönlicher Benutzerkonten verwendet):

• Name

• E-Mail-Adresse

• Land

• Interessensgebiet

• Tätigkeit

• Der Kunde, der dem Benutzer den Zugang gewährt hat (z. B. der Arbeitgeber)

• Benutzerprotokoll, einschließlich Nutzung der digitalen Services durch die Benutzer, Alarme für die Benutzer, verschiedene andere Services

(Grundfos verarbeitet keine speziellen Datenkategorien/sensiblen Daten.)

4.3 Die Benutzer übertragen ihre personenbezogenen Daten direkt in die von Microsoft Azure im Auftrag von Grundfos Holding A/S gehostete Plattform, die beide gemäß der unten aufgeführten Ziffer 4.4 als Unterauftragsverarbeiter fungieren. Der Kunde, Grundfos und die Unterauftragsverarbeiter von Grundfos haben Zugang zu den personenbezogenen Daten auf der Plattform.

4.4 Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung sind die folgenden Unterauftragsverarbeiter im Einsatz und gelten als von der Genehmigung des Kunden erfasst:

• Grundfos Holding A/S, Poul Due Jensens Vej 7, 8850 Bjerringbro, Dänemark

• Die Grundfos-Vertriebsgesellschaft(en), die in dem Land tätig ist/sind, in dem die digitalen Ser-vices vom Kunden genutzt werden

• Microsoft Ireland Operations Ltd., 70 Sir John Rogerson’s Quay, Dublin 2, Irland

• Telenor Connexion AB, Katarinavägen 15, Landkreis Stockholm 11688, Schweden

B. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf digitaler Services durch Grundfos

1. Vereinbarung

1.1. Die Parteien haben die Vereinbarung über die Lieferung digitaler Services zum frühesten der folgenden Ereignisse abgeschlossen: (i) der Kunde klickt auf ein Kästchen, das die An-nahme anzeigt; (ii) sie ist von beiden Parteien unterzeichnet; (iii) Grundfos hat die Be-stellung der digitalen Services durch den Kunden schriftlich bestätigt; oder (iv) Grundfos hat begonnen, dem Kunden die digitalen Services bereitzustellen.

1.2. Jede Person, die im Namen des Kunden eine Vereinbarung annimmt, versichert und garan-tiert, dass sie (i) die umfassende rechtliche Befugnis hat, den Kunden an die Vereinbarung zu binden; (ii) die gesamte Vereinbarung gelesen und verstanden hat; und (iii) im Namen des Kunden der Vereinbarung, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der spezifischen Servicebedingungen, zustimmt.

2. Lieferung

2.1. Grundfos ist verpflichtet, die digitalen Services spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt, falls vorhanden, und ansonsten innerhalb einer angemessenen Frist nach der schriftlichen Bestätigung der Bestellung des Kunden durch Grundfos bereitzustellen.

3. NOT APPLICABLE

4. Nutzung der digitalen Services

4.1. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung gewährt Grundfos dem Kunden das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, während der Laufzeit auf den digitalen Ser-vice zuzugreifen und ihn zu nutzen.

4.2. Bei der Nutzung der digitalen Services mit Kundenanlagen (wie nachstehend definiert) muss der Kunde jeweils alle zu diesem Zeitpunkt geltenden Anweisungen von Grundfos be-folgen.

4.3. Wenn der Begriff „Endbenutzer“ oder „Benutzer“ in Bezug auf digitale Services verwendet wird, bezeichnet er jede physische Person (d. h. Mitarbeiter, Vertreter, Drittpartei usw.) auf jeder Ebene, einschließlich Unterlizenznehmern (falls vorhanden), der aufgrund der Ve-reinbarung Zugang zum digitalen Service hat. Der Kunde ist für die Nutzung der digitalen Services durch die Endbenutzer, die aufgrund der Vereinbarung Zugang zum digitalen Ser-vice haben, verantwortlich.

4.4. Der Kunde stellt sicher, dass kein Endbenutzer (i) die digitalen Services verwendet, um (a) Daten des Kunden im Rahmen eines Verstoßes gegen die Vereinbarung zu erheben, zu re-gistrieren, zu speichern, zu verarbeiten oder zu manipulieren; (b) unbefugten Zugang zu Systemen oder zur unbefugten Nutzung der digitalen Services oder von Inhalten zu erhal-ten; (c) schädliche Codes wie Dateien, Skripte, Agenten und Programme, die Schaden an-richten sollen, wie Zeitbomben, Viren, Würmer bzw. trojanische Pferde zu speichern oder zu übertragen; und (d) gegen jeweils geltendes Recht und gegen Regeln und Vorschriften zu verstoßen, die zu dessen Befolgung erlassen wurden (z. B. durch Beeinträchtigung oder Verletzung der Integrität oder Sicherheit eines Netzwerks oder Systems, Umgehung von administrativen oder Sicherheitsbeschränkungen, Senden unerwünschter, missbräuchli-cher oder irreführender Nachrichten, Viren oder schädlicher Codes, Ergreifen von Maßnah-men wie in Ziffer 4.4(i) (a) beschrieben, unter Verstoß gegen geltendes Recht oder gegen Rechte Dritter); (ii) Kopieren, Modifizieren, Manipulieren, Erstellen eines abgeleiteten Werks davon, Rückentwickeln, Entschlüsseln, Dekompilieren, Übersetzen, Zerlegen oder ein anderweitiger Versuch zu Extraktion aller oder bestimmter Quellcodes oder Algorith-men, von Hardware oder anderen Technologien, die in den digitalen Service(s) enthalten sind (außer in dem Umfang, der gemäß den Bedingungen für die Ausführung der spezifi-schen digitalen Services zulässig ist oder in dem diese Einschränkung durch geltendes Recht ausdrücklich verboten ist); und (iii) die Erstellung mehrere Anwendungen oder Kon-

ten, um eine einzelne Anwendung oder ein einzelnes Konto zu simulieren oder um als sol-che(s) zu fungieren, oder der anderweitige Zugriff auf die digitalen Services zur Umgehung des Anfallens von Gebühren.

4.5. Der Kunde muss Grundfos unverzüglich benachrichtigen, wenn ihm ein tatsächlicher, dro-hender oder vermuteter Missbrauch der digitalen Services bekannt wird, insbesondere eine Verwendung im Widerspruch zu den Ziffern 4.1 bis 4.4, oder falls der Kunde durch ei-genes Verschulden oder anderweitig Zugriff auf Daten Dritter erhält (z. B. digitale Services oder Daten anderer Kunden von Grundfos).

4.6. Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle erforderlichen Berechtigungen, Genehmigungen, Lizenzen und Bewilligungen zur Nutzung, Bereitstellung, Speicherung und Verarbeitung der Inhalte der digitalen Services einzuholen und aufrechtzuerhalten. Diese müssen auch Grundfos das Recht einräumen, selbiges erforderlichenfalls auch für den Kunden zu tun, damit Grundfos die digitalen Services liefern kann. Zur Vermeidung von Zweifeln wird darauf hingewiesen, dass Grundfos die Berechtigungen, Genehmigungen, Lizenzen, Bewil-ligungen und Zusagen einholen und aufrechterhalten muss, die nach geltendem Recht für die Lieferung der digitalen Services als solche durch Grundfos und für die Behebung von Mängeln (falls vorhanden) unbedingt erforderlich oder notwendig sind.

4.7. Der Kunde besitzt (Zugang zu) und ist verantwortlich für die Räumlichkeiten, Geräte, Soft-ware, Netzwerke (des Kunden oder von Dritten), Drittlizenzen, Dokumentationen usw., die nicht in den digitalen Services enthalten, aber für die Nutzung durch den Kunden der digi-talen Services durch den Kunden und ihre Lieferung durch Grundfos erforderlich sind (die „Kundeneinrichtungen“). Der Kunde muss sicherstellen, dass die Kundeneinrichtungen den jeweils geltenden Gesetzen und den dazu erlassenen Regeln und Vorschriften (z. B. Kli-maanforderungen und Anforderungen für den elektrischen Anschluss) entsprechen.

4.8. Der Kunde gewährt Grundfos auf Anfrage von Grundfos kostenlos Zugang zu den Kundene-inrichtungen, soweit dies für das Bereitstellen der digitalen Services durch Grundfos erfor-derlich ist, und unterstützt Grundfos auch nach bestem Wissen und Gewissen bei der Bere-itstellung der digitalen Services.

4.9. Wenn Grundfos dem Kunden mitteilt, dass bestimmte Informationen oder eine Anwendung, die nicht von Grundfos stammt, entfernt, verändert oder deaktiviert werden sollen, um Verstöße gegen geltendes Recht oder gegen Rechte von Dritten zu vermeiden und/oder um die Richtlinien von Grundfos einzuhalten, muss der Kunde unverzüglich entsprechend han-deln. Falls der Kunde die erforderlichen Maßnahmen nicht ergreift, kann Grundfos die digi-talen Services gemäß Ziffer 7 aussetzen oder den entsprechenden betroffenen Inhalt oder die Anwendung, die nicht von Grundfos stammt, deaktivieren.

4.10. Der Kunde behält das Eigentum an allen Daten, die er den digitalen Services zur Verfügung gestellt hat. Der Kunde gewährt Grundfos (i) während der Laufzeit der Vereinbarung eine nicht ausschließliche, übertragbare, weltweite, unbefristete, unwiderrufliche, gebühren-freie Lizenz zur Nutzung der Kundendaten zur Erbringung von Services an den Kunden und die entsprechenden Endbenutzer; sowie (ii) eine nicht ausschließliche, übertragbare, weltweite, unbefristete, unwiderrufliche, unbegrenzte, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung anonymisierter Daten.

4.11. Die Nutzung der digitalen Services kann Nutzungsbedingungen unterliegen. Wenn dies der Fall ist, stehen diese Nutzungsbedingungen dem Endbenutzer auf der Benutzeroberfläche zur Verfügung, und der Endbenutzer muss diese Nutzungsbedingungen einhalten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen eines Endbenutzers, der aufgrund der Vereinbarung Zugriff auf den digitalen Service hat, einen Verstoß gegen die Vereinbarung darstellt.

5. SIM-Karte und Datenverbindung

5.1. Diese Ziffer 5 gilt, wenn der Kunde direkt oder indirekt von Grundfos eine SIM-Karte mit Datenverbindung erhält.

5.2. Der Kunde darf die Datenverbindung nur zum Empfang des in der Vereinbarung beschrie-benen digitalen Services verwenden. Der Kunde darf die Datenverbindung nicht anders als üblich oder auf eine Weise nutzen, die Grundfos oder anderen Personen Schaden oder an-dere Unannehmlichkeiten verursacht. Beispiele für eine verbotene Nutzung sind: (i) der Versuch, unbefugten Zugriff auf verbundene Netzwerke oder Computerressourcen in der Netzwerk- und IT-Infrastruktur zu erhalten; (ii) die Zerstörung, Verfälschung oder unbe-fugte Verwendung der Informationen in Netzwerken oder IT-Systemen, die vom Datenlie-feranten bereitgestellt werden; (iii) das Verwenden der Datenverbindung zum Senden von Spam-Mails; (iv) die Durchführung von Netzwerkattacken oder Angriffen auf Computersy-steme; (v) die Verbreitung von Computerviren oder die Beeinträchtigung der Sicherheit von Internetinformationen; (vi) die Nutzung der Services in einer Weise, die die Qualität des Services oder die Fähigkeit des Anbieters beeinträchtigt, die Datenverbindung oder die Nutzung der Datenverbindung durch andere Kunden bereitzustellen.

5.3. Der Kunde darf die SIM-Karte nicht aus dem Gerät entfernen, in das sie von Grundfos ein-gesetzt wurde. Dies hindert den Kunden nicht daran, die gesamte PCB-Platine durch eine andere Platine von Grundfos zu ersetzen. Der Kunde hat die PCB-Platine (inkl. SIM-Karte), die ersetzt wurde, zu vernichten oder an Grundfos zurückzugeben.

5.4. Der Kunde hat Grundfos unverzüglich zu informieren, wenn er glaubt oder Grund zu der Annahme hat, dass nicht autorisierte Dritte die Datenverbindung des Kunden nutzen oder genutzt haben.

6. Sicherheitsmaßnahmen

6.1. Um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Systeme, Netzwerke und der ge-speicherten, verarbeiteten bzw. übertragenen Daten von Grundfos zu schützen, verfolgt Grundfos eine auf Schichten aufbauende Strategie. Die auf Schichten aufbauende Strategie umfasst mehrere Schutzschichten, um den unbefugten Zugriff auf Kundeninformationen, deren Manipulation und deren Missbrauch zu verhindern und vor sich entwickelnden Bedrohungen zu schützen. Die technologischen Schichten umfassen unter anderem

Firewalls, Intrusionsschutz, Zugriffskontrolle, Bedrohungsverhütung, Schutz vor Sicher-heitslücken und Malware, Überwachungsprotokolle, kognitive und Deep-Learning-basierte Sicherheitsüberwachung sowie den Umgang mit Warnungen.

6.2. Grundfos verwendet integrierte Sicherheitsfunktionen, die von den Vorlieferanten von Grundfos bereitgestellt werden, einschließlich der Standard-Microsoft Azure-Infrastruktur - Trusted Computing-Konzept oder anderer ähnlicher Konzepte.

6.3. Darüber hinaus haben die relevanten Services der Vorlieferanten von Grundfos den inter-nen Sicherheitsüberprüfungsprozess von Grundfos bestanden, der den neuesten internati-onalen Sicherheitsstandards entspricht.

6.4. Der Kunde hat angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um den unbefugten physischen oder analogen Zugriff auf die digitalen Services auf eine Weise zu verhindern, die nicht weniger streng ist als die branchenüblichen Best Practices.

7. Aussetzung

7.1. Grundfos kann jederzeit, ohne dafür haftbar gemacht werden zu können, den Zugang des Kunden/Endbenutzers zu den digitalen Services und deren Nutzung vorübergehend ausset-zen, (i) wenn die Nutzung der digitalen Services durch den Kunden/Endbenutzer extreme, potenziell schädliche oder ungewöhnliche negative Auswirkungen (siehe Ziffer 7.2) auf die Systeme von Grundfos oder der Unterauftragnehmer von Grundfos hat; (ii) wenn der Kunde auf andere Weise irgendeine Form von Material bzw. Daten überträgt, die die IT-Umgebung von Grundfos, den Unterauftragnehmern von Grundfos, den anderen Kunden oder Benutzern von Grundfos oder die digitalen Services zu schädigen imstande ist; (iii) um den unbefugten Zugang zu Systemen, digitalen Services oder Daten zu verhindern; (iv) wenn ein Notfall vorliegt; (v) wenn der Kunde/Endbenutzer die Anforderungen für den Zugang zu den digitalen Services und deren Nutzung gemäß der Vereinbarung, der Nutzungsbedingungen oder des geltenden Rechts nicht erfüllt; (vi) wenn dies nach gelten-dem Recht erforderlich ist oder wenn ein wesentlicher Verstoß gegen die Vereinbarung vorliegt; (vii) falls erforderlich, um (potenzielle) Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums bzw. von Vertraulichkeitsverpflichtungen zu verhindern; (viii) wenn der Kunde seine Verpflichtungen aus Ziffer 5 verletzt; oder (iv) wenn anderweitig in der Vereinbarung angegeben ist, dass die Aussetzung zulässig ist.

7.2. Um festzustellen, inwieweit die in Ziffer 7.1 (i) dargelegten negativen Auswirkungen nicht auf den Kunden/Endbenutzer zurückzuführen sind, muss der Kunde auf Anfrage von Grundfos Informationen über das Nutzungsmuster des Kunden/Endbenutzers bereitstel-len. Grundfos ist aufgrund der bereitgestellten Informationen berechtigt, eine Reduzierung der Nutzung zu verlangen. Wenn der Kunde einer solchen Aufforderung nicht nachkommt, ist Grundfos berechtigt, den Zugang des Kunden/Endbenutzers zu den digitalen Services zu sperren, ohne dafür haftbar gemacht werden zu können.

7.3. Der Kunde verpflichtet sich, auf Aufforderung von Grundfos die Kundenanlagen, die Störungen im Netzwerk oder in den Systemen von Grundfos oder in den digitalen Services verursachen oder Anlass zu mutmaßlichen oder potenziellen Verstöße gemäß Ziffer 14 ge-ben, unverzüglich zu trennen und anschließend die Trennung dieser Kundenanlagen ge-mäß den Anweisungen von Grundfos beizubehalten.

7.4. Grundfos wird unter den gegebenen Umständen wirtschaftlich angemessene Anstrengun-gen unternehmen, um den Kunden zu benachrichtigen und – falls eine Aussetzung durch einen Verstoß oder eine Bedrohung des Kunden verursacht wird – eine Möglichkeit zu fin-den, einen solchen Verstoß oder eine solche Bedrohung zu beheben.

7.5. Der Umfang und die Dauer einer Aussetzung oder einer Aufforderung zur Trennung sind auf ein Minimum beschränkt. Auf Wunsch des Kunden wird Grundfos diesem den Grund für die Aussetzung oder Aufforderung so bald wie möglich mitteilen.

7.6. In Fällen, in denen die Datenverbindung von Grundfos oder einem Lieferanten von Grund-fos bereitgestellt wird, behält sich Grundfos das Recht vor, vom Kunden die Zahlung einer zusätzlichen Gebühr zu verlangen, wenn die Datennutzung des Kunden die vereinbarte Nutzung übersteigt oder wenn der Kunde die digitalen Services oder die Datenverbindung missbraucht.

8. Zahlungsbedingungen und Rechnungsstellung

8.1. Um auf die digitalen Services zugreifen und diesen nutzen zu können, muss der Kunde die vereinbarte Abonnementgebühr zu den vereinbarten Abrechnungsterminen bezahlen.

8.2. Die Abonnementgebühr ist im Voraus zu zahlen, sofern nicht anders vereinbart.

8.3. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der Abonnementgebühr beginnt (i) zum von den Parteien vereinbarten Zeitpunkt; (ii) am vereinbarten Liefertermin; oder (iii) wenn sich die Lieferung aus Gründen verzögert, die ausschließlich Grundfos zuzuschreiben sind, an dem Datum, an dem Grundfos den digitalen Service gemäß der Vereinbarung erbringt.

8.4. Der Kunde zahlt mit dem vereinbarten Zahlungsmittel. Wenn die Parteien vereinbart haben, dass der Kunde per elektronischer Überweisung, z. B. per Kreditkarte, zahlt, muss der Kunde Grundfos gültige Zahlungsinformationen zur Verfügung stellen und diese Informationen auf dem neuesten Stand halten.

8.5. Grundfos kann die Abonnementgebühren unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten an-passen.

8.6. Jeder vom Kunden zu zahlende Betrag versteht sich ohne Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer oder andere zu erhebende Verbrauchsteuern. Der Kunde hat die oben genannten Beträge gleichzeitig mit der Zahlung für verwandte Produkte oder Services zu zahlen.

8.7. Nach geltendem Recht hat der Kunde (i) Abgeltungssteuern direkt an die zuständige staat-liche Stelle zu zahlen; (ii) Grundfos auf Anfrage eine Steuerbescheinigung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Kunde Abgeltungssteuern gezahlt hat; (iii) Grundfos nur den Net-toerlös zu zahlen, nachdem der Kunde Abgeltungssteuern gezahlt hat; und (iv) uneinge-schränkt mit Grundfos zusammenzuarbeiten, um einen Erlass oder eine Ermäßigung der Abgeltungssteuern zu erreichen, und alle entsprechenden Dokumente unverzüglich auszufüllen und einzureichen.

8.8. Wenn der Kunde am Fälligkeitstag die Abonnementgebühr nicht bezahlt, kann Grundfos ohne Auswirkungen auf andere Rechte oder Rechtsmittel, die Grundfos nach geltendem Recht hat, eine Zahlung für Mahnungen, Inkassogebühren und von Zinsen verlangen. Die Zinsen werden auf 2 % pro Monat festgesetzt (oder auf den Zinssatz gemäß geltendem Recht, falls dieser höher ist). Die Zinsen fallen täglich ab dem Fälligkeitsdatum bis zur tat-sächlichen Zahlung des überfälligen Betrags an. Grundfos kann auch (i) alle Lieferungen

aussetzen, inkl. den Zugriff des Kunden auf die digitalen Services, bis der Kunde die von Grundfos geforderte Zahlung entrichtet oder eine Garantie dafür geleistet hat; bzw. (ii) die Bereitstellung weiterer Lieferungen aussetzen, bis der Kunde die überfälligen Beträge voll-ständig bezahlt hat.

8.9. Alle an Grundfos zu zahlenden Beträge werden trotz sonstiger Bestimmung sofort nach Beendigung der Vereinbarung fällig. Das Recht, nach den geltenden gesetzlichen Bestim-mungen Zinsen zu verlangen, bleibt von dieser Ziffer 8 unberührt.

9. Garantien

9.1. Grundfos garantiert, dass die digitalen Services wie vereinbart professionell und kompe-tent ausgeführt werden.

9.2. Ein digitaler Service ist nur dann mangelhaft, wenn er gemäß Ziffer 9.3 bis 9.9 aufgrund fehlerhafter Konstruktion oder Verarbeitung nicht wie vereinbart geliefert wird.

9.3. Mit Ausnahme von Verstößen gegen vereinbarte Servicelevels in den Bedingungen für die Ausführung der spezifischen digitalen Services (falls zutreffend) sind alle Garantien, Bedin-gungen und sonstigen Bestimmungen, die gesetzlich, nach allgemeinem Recht oder auf an-dere Weise impliziert sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Richtigkeit, Zu-verlässigkeit, Vollständigkeit oder Rechtzeitigkeit des Zugriffs, der Verwendung oder der Inhalte oder der Ergebnisse, die durch die Nutzung der digitalen Services und der Inhalte erzielt werden sollen, soweit gesetzlich zulässig, von dieser Vereinbarung ausgeschlossen.

9.4. Grundfos garantiert nicht, dass die digitalen Services oder Server frei von Computerviren oder anderen schädlichen Eigenschaften sind, oder dass Grundfos alle Mängel beseitigt, die sich nicht direkt auf die Einhaltung der vereinbarten Servicelevels auswirken, oder Störungen durch Dritte oder durch autorisierte Maßnahmen Dritter verhindert (die über das, was in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen ist, hinausgehen). Soweit dies keine direkten Auswirkungen auf die Einhaltung der vereinbarten Servicelevels hat, garantiert Grundfos nicht, dass Kundendaten und andere Mitteilungen, die durch die Nutzung der digitalen Services vorhanden sind oder übertragen werden, nicht gelöscht oder nicht gespeichert werden. Grundfos ist nur dann zur Durchführung von Sicherungs- und anderen Wiederherstellungsmaßnahmen verpflichtet, wenn dies ausdrücklich als Ser-vicelevel für die jeweiligen digitalen Services vereinbart wurde.

9.5. Informationen, die dem Kunden über die digitalen Services zur Verfügung gestellt werden, dienen nur der Unterstützung des Kunden. Grundfos haftet daher weder direkt noch indi-rekt für die Nutzung, die ergriffenen Maßnahmen oder die Untätigkeit seitens des Kunden, wenn er sich auf die Informationen verlässt, die über die digitalen Services bereitgestellt werden.

9.6. Die Garantien von Grundfos oder das vereinbarte Servicelevel (falls vorhanden) gelten ni-cht bei einem Verstoß gegen Ziffer 4.3 durch den Kunden, für die Nutzung der digitalen Services für einen Zweck, für den sie nicht vorgesehen sind, für vom Kunden oder von ei-nem Dritten (der nicht im Auftrag von Grundfos handelt) vorgenommene Modifikationen und Änderungen, für die Nichtbeachtung der (mündlichen oder schriftlichen) Anweisungen von Grundfos (siehe Ziffer 4.1) und/oder der branchenüblichen bewährten Praktiken, für versehentliche oder vorsätzliche Beschädigungen oder die missbräuchliche Verwendung der digitalen Services durch den Kunden oder durch einen Dritten (der nicht im Auftrag von Grundfos handelt), für die Nichteinhaltung geltender Gesetze und Vorschriften durch den Kunden, im Falle der Aussetzung gemäß Ziffer 7, oder wenn in den Bedingungen für die Ausführung der spezifischen digitalen Services etwas anderes angegeben ist.

9.7. Grundfos übernimmt keine Garantie für die Marktgängigkeit, die Eignung für einen besti-mmten Zweck und die Nichtverletzung von Eigentumsrechten oder Rechten Dritter.

9.8. Wenn der Kunde Software oder Open-Source-Komponenten von Drittanbietern zusammen mit den digitalen Services verwendet, haftet Grundfos nicht für die Funktionalität dieser Software oder deren Verwendung im Zusammenhang mit den digitalen Services. Wenn der Kunde Software oder Open-Source-Komponenten von Drittanbietern verwendet, ist er al-lein dafür verantwortlich, (i) sicherzustellen, dass seine Verwendung, Lizenz und Anerken-nung den geltenden Nutzungsbedingungen für die jeweils geltenden Software- oder Open-Source-Komponenten der Drittanbieter entsprechen; und (ii) seine diesbezüglichen Zahlungsverpflichtungen (falls vorhanden) zu erfüllen.

9.9. Der Kunde muss Mängel oder eine andere Nichteinhaltung der Vereinbarung unverzüglich, jedoch spätestens 30 (dreißig) Tage, nachdem der Kunde von dieser Nichteinhaltung Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen, melden. Wenn der Kunde diese Anfor-derungen nicht erfüllt, verliert er sein Recht, die Nichteinhaltung der Vereinbarung geltend zu machen.

10. Wartung und Änderungen

10.1. Grundfos entwickelt die digitalen Services kontinuierlich weiter, einschließlich der Geräte, die der Kunde benötigt, um auf die digitalen Services (falls vorhanden) zugreifen zu kö-nnen. Dies kann mitunter die Funktionalität der digitalen Services beeinträchtigen und/oder Änderungen der Vereinbarung, einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbeding-ungen und der spezifischen Servicebedingungen, erfordern.

10.2. Grundfos ist berechtigt, die digitalen Services, die Geräte, die der Kunde für den Zugriff auf die digitalen Services benötigt, und die vereinbarten Bedingungen zu ändern oder zu modi-fizieren, einschließlich der Übertragung von Daten von einem Auftragsverarbeiter zu einem anderen oder von einem Ort zu einem anderen, vorausgesetzt, dass sich die Leistung oder Funktionalität der digitalen Services infolge einer solchen Änderung nicht mehr als in ver-nachlässigbarer Weise verschlechtert. Grundfos führt solche Änderungen oder Modifikati-onen so durch, dass Störungen begrenzt werden. Wesentliche Änderungen (wie die Herabstufung von einem digitalen Service auf einen anderen mit niedrigerem Wert oder die Reduzierung des vereinbarten Servicelevels können von Grundfos nur mit einer schrift-lichen Mitteilung an den Kunden unter Einhaltung einer Frist von 2 (zwei) Monaten durchgeführt werden. Im Falle von wesentlichen Änderungen der digitalen Services oder der vereinbarten Bedingungen durch Grundfos kann der Kunde – trotz eines vereinbarten Unkündbarkeitszeitraums (falls vorhanden) – die Vereinbarung jederzeit durch Mitteilung unter Einhaltung einer Frist von mindestens 30 (dreißig) Tagen, bevor diese wesentlichen Änderungen an den digitalen Services oder an den vereinbarten Bedingungen umgesetzt werden sollen, kündigen. Grundfos ist unter keinen Umständen verpflichtet, Altsysteme zu warten.

10.3.

Änderungen oder Modifikationen an den digitalen Services oder an den Geräten, die der Kunde für den Zugriff auf die digitalen Services benötigt, können dazu führen, dass die ei-genen Geräte des Kunden angepasst werden müssen. Der Kunde trägt das Risiko für et-waige Kosten für die Anpassung seiner eigenen Geräte. 10.4.

Ungeachtet oben angeführter gegenteiliger Bestimmungen kann Grundfos Änderungen an den digitalen Services und an den Geräten vornehmen, die der Kunde für den Zugriff auf die digitalen Services benötigt, wenn die Nutzung der digitalen Services zu Schäden oder einem Beschädigungsrisiko führen kann (z. B. im Falle von Sicherheitsupdates, der Nutzung des Kunden im Rahmen eines Verstoßes gegen Ziffer 4.1 oder 4.3, oder wenn Grundfos dazu verpflichtet ist, um geltende Gesetze oder Vorschriften oder Gerichts- oder Regi-erungsentscheidungen einzuhalten). In diesem Fall wird der Kunde so schnell wie möglich informiert.

11. Produkthaftung von Grundfos

11.1. Grundfos haftet für Personenschäden (einschließlich Tod oder Verletzung) sowie Schäden an Immobilien und persönlichem Eigentum, die durch mangelhafte digitale Services verur-sacht werden, soweit dies im geltenden zwingenden Gesetz zur Produkthaftung festgelegt ist. Die Haftung von Grundfos für Schäden an Immobilien und persönlichem Eigentum (ni-cht Verbrauchereigentum), die durch mangelhafte digitale Services verursacht werden, un-terliegt jedoch den Beschränkungen in Ziffer 12, sodass die Gesamthaftung von Grundfos gemäß der genannten Ziffer 12.2 für Schäden an Immobilien und persönlichem Eigentum auf den jeweils höheren Betrag von 3 Mio. EUR (pro Schadensfall und Jahr) und des in Zif-fer 12.2 genannten Betrags begrenzt ist. Der Kunde übernimmt die gesamte Produkt-haftung, die Grundfos in dieser Ziffer 11.1 nicht zugeordnet ist.

11.2. Wenn eine Partei für Schäden haftbar gemacht wird, die der anderen Partei in Ziffer 11.1 zugeordnet sind, hält die andere Partei die erste Partei für jeden Betrag schadlos, der im Widerspruch zur Zuordnung in Ziffer 11.1 gezahlt wurde.

12. Haftung und Haftungsbeschränkung

12.1. Soweit gesetzlich zulässig, haftet keine Partei (vertraglich, deliktisch (einschließlich auf-grund von Fahrlässigkeit), aufgrund der Verletzung gesetzlicher Pflichten oder aus an-derem Grund) für Produktionsausfälle, Umsatzverluste, entgangene Gewinne, Ge-schäftsausfall, Datenverlust, Verlust von Ersparnissen, Geschäftswertverlust, Verlust im Zusammenhang mit unbefugtem Zugriff auf Daten oder Systeme, Verlust infolge einer Be-triebsunterbrechung oder für sonstige mittelbare Schäden oder Folgeschäden jeglicher Art, die im Rahmen oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder aufgrund eines Ver-stoßes gegen diese Vereinbarung entstehen.

12.2. Vorbehaltlich Ziffer 3.4 und soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, überschreitet die Gesamthaftung von Grundfos (einschließlich im Hinblick auf die Zahlung von Gutschrif-ten (falls vorhanden) und der Abgeltung von Ansprüchen Dritter) gegenüber dem Kunden in Bezug auf sämtliche Verluste, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinba-rung und aus der Zusammenarbeit im Rahmen dieser Vereinbarung, ob vertraglich, delik-tisch (einschließlich aufgrund von Fahrlässigkeit), aufgrund einer Verletzung gesetzlicher Pflichten oder aus einem anderen Grund ergeben, unter keinen Umständen einen Betrag in Höhe von 30 % der jährlichen Gebühr (ausschließlich MwSt.), die für den spezifischen digitalen Service, auf dem der Anspruch basiert, bezahlt wurde und/oder zahlbar ist.

12.3. Die in Ziffer 12.2 genannte Jahresgebühr ergibt sich aus den tatsächlich gezahlten bzw. zahlbaren Gebühren für die 12 Monate vor dem Datum des Schadensereignisses, oder, so-fern die digitalen Services zum Zeitpunkt des Schadensereignisses für einen Zeitraum von weniger als 12 Monaten bereitgestellt wurden, aus dem 12-fachen der durchschnittlichen monatlichen Gebühr für den Zeitraum, in dem der digitale Service bereitgestellt wurde.

12.4. Wenn die Parteien vereinbart haben, dass bei Nichteinhaltung eines vereinbarten Service-levels die Zahlung einer Gutschrift durch Grundfos zu erfolgen hat, ist diese Gutschrift das einzige und ausschließliche Rechtsmittel, das bei Nichteinhaltung des vereinbarten Service-levels anwendbar ist, jedoch unbeschadet des Kündigungsrechts gemäß Ziffer 18.1. Eine Gutschrift kann unter keinen Umständen den in den Bedingungen für das Bereitstellen des spezifischen digitalen Services vereinbarten Betrag oder den vom Kunden für den spezifi-schen digitalen Service in dem Monat bezahlten Betrag, in dem Grundfos aufgrund der Ni-chteinhaltung des vereinbarten Servicelevels eine Gutschrift zu leisten hat, überschreiten.

12.5. Die in dieser Ziffer 12 festgelegten Einschränkungen gelten nicht, sofern eine Handlung oder Unterlassung einer Partei zu Personenschäden führt, sofern eine Partei der anderen Partei oder einem Dritten vorsätzlich Schaden zufügt oder sofern eine Partei infolge ihrer rücksichtslosen Missachtung der Folgen einer Handlung oder Unterlassung der anderen Partei oder einem Dritten einen Schaden verursacht.

12.6. Wenn ein Anspruch auf Verlusten beruht, die sich aus mehr als einem digitalen Service bzw. aus einem oder mehreren digitalen Services in Kombination mit der Lieferung von Produkten bzw. anderen Services durch ein Grundfos-Unternehmen ergeben, wird die Ge-samthaftung von Grundfos (ggf.) auf die verschiedenen Lieferungen auf der Grundlage des Beitrags jeder dieser Lieferungen zu den geltend gemachten Verlusten aufgeteilt. Jeder zugeordnete Teil der Gesamthaftung wird gemäß der zwischen den Parteien geltenden Rechtsgrundlage für den besagten Teil der Gesamtverluste einschließlich der vereinbarten Haftungsbeschränkung (falls vorhanden) bestimmt.

13. Schadenersatz

13.1. Der Kunde verpflichtet sich, Grundfos, seine leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbei-ter und Vertreter gegen Ansprüche, Klagen oder Forderungen zu verteidigen, sie dies-bezüglich zu entschädigen und schadlos zu halten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf vertretbare Anwalts- und Beratungskosten, die auf eine Verletzung der Vereinbarung durch den Kunden zurückzuführen sind oder daraus resultieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verstöße gegen Ziffer 5 und rechtswidrige oder verletzende Aktivitäten, einschließlich der Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum Dritter, die durch Handl-ungen, Unterlassungen, Inhalte, Materialien, Designs oder Spezifikationen des Kunden verursacht werden.

14. Gewerblicher Rechtsschutz

14.1. Vorbehaltlich Ziffer 4.10 ist Grundfos Eigentümerin aller Rechte an den digitalen Services oder aller daraus entstehenden Rechte (einschließlich der geistigen Eigentumsrechte). Wenn diese Rechte im Eigentum des Kunden stehen, tritt der Kunde sie automatisch an Grundfos ab.

14.2. Der Kunde tritt keine von Dritten erworbenen Geräte oder Software an Grundfos ab. Grundfos ist nicht für die Verwendung solcher Geräte und Software verantwortlich, unab-hängig davon, ob diese Software auf von Grundfos bereitgestellten Servern gespeichert ist.

14.3. Eine Partei ist nicht berechtigt, die Handelsnamen, Marken, Logos oder sonstigen Zeichen oder Identifikationssymbole der anderen Partei zu verwenden, es sei denn, die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei wurde eingeholt.

15. Rechte Dritter

15.1. Wenn (i) die digitalen Services Rechte Dritter, einschließlich Rechte an geistigem Eigentum, verletzen, oder wenn (ii) Grundfos (basierend auf begründenden Unterlagen) berechtigten Grund zu der Annahme hat, dass die digitalen Services oder Teile davon Rechte Dritter ver-letzen, kann Grundfos auf eigene Kosten und nach eigenem Ermessen (a) einen angeblich verletzenden digitalen Service durch einen nicht verletzenden digitalen Service mit minde-stens gleichwertiger Funktionalität ersetzen; (b) den angeblich verletzenden digitalen Ser-vice so ändern, dass er nicht länger die Rechte Dritter verletzt, aber mindestens die gleiche Funktionalität beibehält; (c) sich eine Lizenz von dem Dritten besorgen, die es dem Kunden und anderen Dritten (soweit dies für die Einhaltung der Vereinbarung relevant ist) ermög-licht, diesen angeblich verletzenden digitalen Service oder die betreffenden Teile (je nach Sachlage) weiterhin zu nutzen bzw. zu unterlizenzieren; oder (d) die Vereinbarung über die Lieferung des betreffenden digitalen Services fristlos kündigen und dem Kunden alle im Voraus bezahlten Gebühren erstatten. In diesem Fall wird der Kunde so schnell wie mög-lich informiert.

16. Lizenzen

16.1. Lizenzen, die Grundfos dem Kunden für die digitalen Services zur Verfügung stellt, sind in den spezifischen Servicebedingungen definiert.

16.2. Jede Lizenz, die Grundfos im Rahmen der Lieferung der digitalen Services von Dritten er-worben hat, bleibt Eigentum von Grundfos oder des Unterauftragnehmers. Wenn die digi-talen Services in den Kundeneinrichtungen installiert sind, deinstalliert der Kunde die digi-talen Services nach Beendigung der Vereinbarung, der spezifischen Servicebedingungen oder nach Ablauf der Grundfos-Lizenzen, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt.

16.3. Wenn Grundfos im Rahmen der digitalen Services und auf Kundenwunsch Software von Drittanbietern zur Verwendung durch den Kunden installiert, garantiert der Kunde, dass er über die erforderlichen Rechte an dieser Software verfügt.

17. Vertraulichkeit

17.1. Eine Partei (empfangende Partei) hat jegliches technische oder kommerzielle Know-how, alle Spezifikationen, Preise, Erfindungen, Prozesse, Initiativen und andere Informationen in Bezug auf das Geschäft der offenlegenden Partei, ihre Produkte, Dienstleistungen und digi-talen Services, die vertraulich sind (vertrauliche Informationen) und von der anderen Partei (der offenlegenden Partei), ihren Mitarbeitern, Vertretern oder Unterauftragnehmern (Vertretern) gegenüber der empfangenden Partei offengelegt wurden, streng vertraulich zu behandeln. Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei nicht für andere Zwecke als zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der Vereinba-rung verwenden. Darunter fällt auch, dass es der empfangen Partei nicht gestattet ist, die digitalen Services oder die Produkte, die im Zusammenhang mit den digitalen Services geli-efert wurden, rückzuentwickeln (außer wenn dies gemäß den geltenden Gesetzen zulässig ist). Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen nur gegenüber denjenigen ihrer Vertreter offenlegen, die diese kennen müssen, um die Verpflichtungen und Rechte der empfangenden Partei aus der Vereinbarung zu erfüllen, wobei sie sicherstellen muss, dass diese Vertreter die in dieser Ziffer 17 festgelegten Verpflichtungen erfüllen, als ob sie eine Partei dieser Vereinbarung und ihrer Bedingungen wären.

17.2. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen wird das Recht von Grundfos gemäß Ziffer 4.10 und 4.11 erhobene Daten zu verwenden und offenzulegen, durch diese Ziffer 17 nicht ein-geschränkt.

17.3. Die Verpflichtungen aus dieser Ziffer 17 gelten ab der Unterzeichnung der Vereinbarung und – vorbehaltlich des geltenden Rechts – für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Ablauf der Vereinbarung oder ihrer Kündigung durch eine der Parteien.

18. Höhere Gewalt

18.1. Keine Partei verstößt gegen die Vereinbarung oder haftet für Verzögerungen bei der Erfüllung oder für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus der Vereinbarung, wenn sich eine solche Verzögerung oder Nichterfüllung aus einem Hindernis ergibt, auf das sie in angemessener Weise keinen Einfluss hat („höhere Gewalt“). Die Parteien vereinbaren, im Falle höherer Gewalt die Verpflichtungen der betroffenen Partei auszusetzen, bis die Situa-tion von höherer Gewalt nicht mehr besteht.

18.2. Jede Partei kann die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen, indem sie die andere Partei davon in Kenntnis setzt, sofern die Situation von höherer Gewalt drei aufeinander-folgende Monate andauert. Im Falle einer Kündigung aufgrund solcher Umstände haftet keine Partei gegenüber der anderen Partei für diese Kündigung. Eine solche Kündigung hat jedoch keine Auswirkungen auf bereits bestehende Verbindlichkeiten oder Ansprüche oder auf andere Bestimmungen der Vereinbarung.

19. Laufzeit und Kündigung

19.1. Jede Partei kann unbeschadet ihrer anderen Rechte und Rechtsmittel die Vereinbarung ganz oder teilweise aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteil-ung an die andere Partei kündigen, wenn (i) ein wesentlicher Verstoß gegen die Vereinba-rung oder ein wesentlicher Verstoß gegen eine oder mehrere Bedingungen für die Erbrin-gung der spezifischen digitalen Services vorliegt, sofern entweder ein solcher Verstoß nicht behoben werden kann oder die säumige Partei dieser Vereinbarung und/oder der Beding-

ungen für die Erbringung der spezifischen digitalen Services es versäumt hat, diesen inner-halb von 14 (vierzehn) Tagen nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung der anderen Partei, in der dies verlangt wird, zu beheben. Ein wesentlicher Verstoß umfasst unter an-derem die Nutzung der digitalen Services im Rahmen eines Verstoßes gegen Ziffer

4, eine verspätete Zahlung und die Nutzung von Rechten an geistigem Eigentum durch den Kun-den im Rahmen eines Verstoßes gegen Ziffer 14.

19.2. Ab dem letzten Tag der Kündigungsfrist kann Grundfos die Daten des Kunden und des End-benutzers für einen angemessenen Zeitraum aufbewahren und verwenden, ist jedoch ni-cht dazu verpflichtet, um das Onboarding und die Qualität der Nutzbarkeit der digitalen Services zu verbessern. sollte sich der Kunde dafür entscheiden, die digitalen Services er-neut zu abonnieren. Grundfos kann jederzeit nach der Kündigung/dem Ablauf der Verein-barung beschließen, die Daten des Kunden und des Endbenutzers zu löschen, und wird dies tun, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Nach der Kündigung kann der Kunde Grund-fos auffordern, dem Kunden eine Kopie der Daten zur Verfügung zu stellen, die durch die Nutzung der digitalen Services durch den Kunden erhoben wurden. Grundfos bemüht sich um die Bereitstellung einer solchen Kopie, ist jedoch nicht dazu verpflichtet. Wenn Grund-fos dem Kunden eine solche Kopie bereitstellt, kann Grundfos diese Bereitstellung unter anderem von weiteren Vertraulichkeitsverpflichtungen, der Zahlung von Arbeitsstunden für die Erfassung der betreffenden Daten usw. abhängig machen.

19.3. Die Kündigung der Vereinbarung (unabhängig vom Grund) hat keine Auswirkungen auf die Bestimmungen der Vereinbarung, die aufgrund ihrer Art oder aufgrund von Notwendigkeit nach Ablauf gelten.

20. Einsatz von Unterauftragnehmern

20.1. Grundfos kann Unteraufträge für die Erbringung der digitalen Services im Rahmen der Ve-reinbarung vergeben. Grundfos hat sicherzustellen, dass alle an den digitalen Services be-teiligten Personen über die Vereinbarung informiert sind und diese einhalten.

21. Sonstige Bestimmungen

21.1. Die Vereinbarung darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Grundfos weder ganz noch teilweise durch Gesetz oder auf andere Weise vom Kunden übertragen oder abgetre-ten werden. Grundfos kann ohne vorherige Benachrichtigung an jedes Unternehmen in-nerhalb der Grundfos-Gruppe Rechte und Pflichten aus der Vereinbarung abtreten, ein-schließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der für die bestimmten digitalen Services geltenden spezifischen Bedingungen.

21.2. Hervorgehobene Wörter und Ausdrücke, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anderweitig definiert sind, haben überall in der Vereinbarung dieselbe Bedeutung, sofern der Zusammenhang nichts anderes vorschreibt.

22. Ausfuhrkontrolle und mit Sanktionen belegte Parteien

22.1. Lieferungen, die unter die Vereinbarung fällt, können Bestimmungen zur Ausfuhrkontrolle und zu Handelssanktionen unterliegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bestim-mungen der Europäischen Union, der Vereinten Nationen und der Vereinigten Staaten von Amerika.

22.2. Voraussetzung für die Lieferung digitaler Services durch Grundfos an den Kunden ist, dass der Kunde alle geltenden Bestimmungen zur Ausfuhrkontrolle und zu Handelssanktionen einhält und über entsprechende Compliance-Verfahren und Kontrollen verfügt. Der Kunde stellt sicher, dass die digitalen Services nur in Übereinstimmung mit den Bestimmungen zur Ausfuhrkontrolle und zu Handelssanktionen verwendet werden und dass weder der Kunde noch ein Endbenutzer, der auf die digitalen Services zugreift, mit Sanktionen belegt ist.

22.3. Wenn Grundfos aufgrund von Bestimmungen zur Ausfuhrkontrolle und zu Handelssanktio-nen der Ansicht ist, dass die Einhaltung seiner Verpflichtungen aus der Vereinbarung ver-boten, behindert, eingeschränkt oder erheblich beeinträchtigt ist oder werden wird, kann Grundfos die Lieferung der digitalen Services stornieren oder verschieben. In solchen Fällen haftet Grundfos nicht für direkte oder mittelbare Schäden oder Verluste.

22.4. Damit Behörden oder Grundfos die Einhaltung der Bestimmungen zur Ausfuhrkontrolle und zu Handelssanktionen durch den Kunden überprüfen oder die Anträge von Grundfos an die zuständigen Behörden im Zusammenhang mit der Ausfuhr bzw. dem Verkauf von Lieferungen im Rahmen der Vereinbarung unterstützen können, muss der Kunde auf begründete Anfrage von Grundfos unverzüglich alle Informationen über Endbenutzer, die an der Lieferung beteiligten Parteien, den/die Bestimmungsort(e) und die beabsichtigte Nutzung der digitalen Services zur Verfügung stellen.

23. Recht und Gerichtsstand

23.1. Die Vereinbarung und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder in Verbindung mit ihr oder ihrer Entstehung ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) unterliegen den Gesetzen, die an dem Ort gelten, an dem Grundfos zum Zeit-punkt, an dem die Parteien die Vereinbarung schließen, seinen eingetragenen Geschäfts-sitz hat und wird ihnen entsprechend ausgelegt, ohne Verweis auf das Kollisionsrecht oder kollidierende Rechtssätze, die zur Anwendung von Gesetzen eines anderen Staates führen könnten. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internati-onalen Warenkauf (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, kurz: CISG) findet keine Anwendung.

23.2. Die ordentlichen Gerichte am Heimatgerichtsstand von Grundfos sind ausschließlich zuständig für die Beilegung von (auch außervertraglichen) Streitigkeiten oder Ansprüchen, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung oder ihrem Gegenstand oder ihrer Entstehung (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) erge-ben.

C. Vereinbarung zur Datenverarbeitung

1. Zweck

1.1. Grundfos verarbeitet im Rahmen der Vereinbarung personenbezogene Daten (als Auftragsverarbei-ter) im Auftrag des Kunden (als Datenverantwortlicher), wie in diesem Abschnitt C näher beschrie-ben. Die Bestimmungen in diesem Abschnitt C gelten nicht für Daten, bei denen es sich um keine per-sonenbezogenen Daten handelt.

1.2. Mit diesem Abschnitt C beabsichtigen die Parteien, die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (die „DSGVO”), einschließlich Artikel 28 Absatz 3, in dem die spezifischen Anforderun-gen an den Inhalt von Auftragsverarbeitungsverträgen festgelegt sind, zu gewährleisten. Alle in die-sem Abschnitt C verwendeten Begriffe, die in der DSGVO definiert sind oder verwendet werden, sind gemäß der DSGVO auszulegen.

1.3. Die personenbezogenen Daten der in Ziffer 2.1 genannten Betroffenen können von Grundfos und seinen Unterauftragsverarbeitern für die Verbesserung und Entwicklung des Angebots von Grundfos sowie für die technische Wartung und Verbesserung, z. B. zur Fehlerbehebung, verwendet werden. Grundfos oder seine Unterauftragsverarbeiter (je nach Sachlage) fungieren dafür als Verantwortliche, und dementsprechend fallen solche Verarbeitungstätigkeiten nicht in den Geltungsbereich dieses Abschnitts C. Soweit möglich werden die verwendeten personenbezogenen Daten anonymisiert oder aggregiert.

2. Die verarbeiteten personenbezogenen Daten

2.1. Wenn Grundfos personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, umfasst die Verar-beitung die in obigem Abschnitt A beschriebenen Daten.

3. Die Verarbeitungsprozesse

3.1. Die Verarbeitungsprozesse, die ausgeführt werden, wenn Grundfos und seine Unterauftragsverarbei-ter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeiten, sind in obigem Abschnitt A beschrieben.

4. Allgemeine Verpflichtungen von Grundfos und des Kunden

4.1. Grundfos verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden in Übereinstimmung mit dem geltenden Datenschutzgesetz und nur auf der Grundlage der direkt dokumentierten Anweisungen des Kunden zum Zwecke der Bereitstellung der vereinbarten Services, einschließlich im Hinblick auf die Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisa-tion, vgl. auch Ziffer 6. Die Parteien beabsichtigen, dass der Inhalt dieses Abschnitts C dokumentierte Anweisungen des Kunden darstellt. Verstößt eine Anweisung nach Ansicht von Grundfos gegen die Datenschutzbestimmungen der DSGVO oder anderer EU-/EWR-Mitgliedstaaten, hat Grundfos den Kunden unverzüglich darüber zu informieren. Unbeschadet der gesetzlichen Verpflichtungen von Grundfos aus der DSGVO darf die Unterstützung, die Grundfos dem Kunden zur Befolgung dieser An-weisungen gewährt, die wirtschaftlich vertretbare Unterstützung nicht überschreiten.

4.2. Abgesehen davon, wie in Ziffer 1.3 dargelegt, darf Grundfos die personenbezogenen Daten des Kun-den nicht für andere Zwecke oder ohne Anweisungen des Kunden verarbeiten, es sei denn, Grundfos ist dazu nach dem Recht der Europäischen Union oder der EU-/EWR-Mitgliedstaaten, dem Grundfos unterliegt, dazu verpflichtet. In diesem Fall informiert Grundfos den Kunden vor der Verarbeitung der

personenbezogenen Daten über diese gesetzlichen Anforderungen, es sei denn, dieses Gesetz verbie-tet solche Informationen aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses. Zur Vermeidung von Zweifeln wird darauf hingewiesen, dass Grundfos und seine Unterauftragsverarbeiter bei Bedarf auf die personenbezogenen Daten zugreifen können, um die vereinbarten Services, einschließlich der Durchführung von Support-Services für den Kunden, bereitzustellen.

4.3. Grundfos hat alle von Grundfos gemäß Artikel 32 der DSGVO geforderten Maßnahmen zu ergreifen, den Kunden ohne schuldhaftes Zögern über einen Verstoß gegen den Schutz personenbezogener Da-ten zu benachrichtigen und ihn bei der Einhaltung der Verpflichtungen gemäß Artikel 32 bis 36 der DSGVO zu unterstützen, wobei die Art der Verarbeitung und der Informationen, die Grundfos zur Verfügung stehen, zu berücksichtigen sind. Unbeschadet der gesetzlichen Verpflichtungen von Grundfos aus der DSGVO darf die Unterstützung, die Grundfos dem Kunden gewährt, den Grad der wirtschaftlich vertretbaren Unterstützung nicht überschreiten.

4.4. Grundfos hat den Kunden unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung durch geeignete techni-sche und organisatorische Maßnahmen, soweit dies möglich ist, zu unterstützen, um die Verpflich-tung des Kunden zu erfüllen, auf Anfragen zur Ausübung der in Kapitel III der DSGVO genannten Rechte des Betroffenen zu reagieren. Unbeschadet der gesetzlichen Verpflichtungen von Grundfos aus der DSGVO darf die Unterstützung, die Grundfos dem Kunden gewährt, die wirtschaftlich vertret-bare Unterstützung nicht überschreiten.

4.5. Grundfos stellt dem Kunden alle Informationen zur Verfügung, die erforderlich sind, um die Einhal-tung der in diesem Abschnitt C und in Artikel 28 der DSGVO festgelegten Verpflichtungen nachzuweisen, und gewährt und unterstützt Audits, einschließlich Inspektionen, die vom Kunden oder einem anderen vom Kunde beauftragten Auditor durchgeführt werden.

4.6. Um die in Ziffer 4.5 genannten Audit-Anforderungen zu erfüllen, kann Grundfos nach eigenem Er-messen dem Kunden Audit-Berichte oder -Bescheinigungen zur Verfügung stellen, die von einem unabhängigen Auditor erstellt wurden. Diese Audit-Berichte oder -Bescheinigungen können allgemei-ner oder kundenspezifischer Natur sein und dürfen nicht älter als 12 Monate sein, wenn sie dem Kun-den zur Verfügung gestellt werden.

4.7. Wenn Grundfos dem Kunden die in Ziffer 4.6 dargelegte Dokumentation nicht zur Verfügung stellt oder wenn Grundfos oder seine Unterauftragnehmer eine Datenschutzverletzung festgestellt haben, kann der Kunde ein Audit einleiten. Diese Audits (i) sind auf höchstens ein (1) Audit pro Kalenderjahr beschränkt; (ii) haben den von den Parteien, einschließlich des Auditors, wenn dieser Auditor nicht der Kunde ist, nach billigem Ermessen im Voraus vereinbarten Umfang; (iii) werden innerhalb der normalen Geschäftszeiten zu einem im Voraus vereinbarten Datum und Zeitpunkt und ohne unange-messene Unterbrechung des Tagesgeschäfts von Grundfos und seinen Unterauftragsverarbeitern durchgeführt; und (iv) gehen auf Kosten des Kunden (außer den internen Kosten von Grundfos, die nicht vom Kunden getragen werden). Wenn der Auditor nicht der Kunde ist, ist dieser Auditor an Ver-traulichkeitsbestimmungen gebunden, die für Grundfos (nach billigem Ermessen) akzeptabel sind.

4.8. Der Kunde garantiert, dass die personenbezogenen Daten rechtmäßig erfasst wurden und dass die betroffenen Personen ausreichend darüber informiert wurden, wie ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden.

5. Unterauftragsverarbeiter

5.1. Der Kunde erteilt Grundfos eine allgemeine schriftliche Genehmigung, andere Auftragsverarbeiter (Unterauftragsverarbeiter) für alle im Auftrag des Kunden gemäß diesem Abschnitt C durchgeführten

Verarbeitungsprozesse zu beauftragen. Vor der Beauftragung eines neuen Auftragsverarbeiters hat Grundfos den Kunden schriftlich über die beabsichtigten Änderung zu benachrichtigen. Innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Mitteilung kann der Kunde dem Einsatz des Unterauftragsverarbeiters nach billigem Ermessen widersprechen. In diesem Fall besprechen die Parteien nach Treu und Glauben mögliche Lösungen. Wenn sich die Parteien nicht auf eine Lösung einigen und der Kunde seinen Wi-derspruch aufrechterhält, kann Grundfos die Vereinbarung unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist, gilt der Un-terauftragsverarbeiter als genehmigt. 5.2.

Die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sind in obigem Abschnitt A aufgeführt.

5.3. Alle beauftragten Unterauftragsverarbeiter müssen stets die Anforderungen und Verpflichtungen gemäß Artikel 28 Absatz 2 und Artikel 28 Absatz 4 der DSGVO erfüllen.

6. Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation

6.1. Die personenbezogenen Daten können außerhalb der EU/des EWR in Länder übermittelt werden, die Gegenstand eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission oder ähnlicher Ange-messenheitsrahmen sind. Darüber hinaus können die personenbezogenen Daten von Grundfos und seinen Unterauftragsverarbeitern in jedes andere Gebiet außerhalb der EU/des EWR übermittelt werden, sofern Grundfos und seine Unterauftragsverarbeiter sichergestellt haben, dass eine Rechts-grundlage für die Übermittlung dieser Daten besteht. Wenn Daten von Grundfos und seinen Unter-auftragsverarbeitern in ein anderes Gebiet außerhalb der EU/des EWR übermittelt werden, wird dies in Abschnitt A oben näher beschrieben.

7. Löschung und Rückgabe personenbezogener Daten

7.1. Bei Kündigung oder Ablauf der Vereinbarung hat Grundfos nach Wahl des Kunden alle personenbezo-genen Daten zu löschen oder an den Kunden zurückzugeben sowie vorhandene Kopien zu löschen, außer wenn das Recht der Europäischen Union oder des Mitgliedstaats der EU/des EWR die Speicher-ung der personenbezogenen Daten verlangt. Alle Backups werden gemäß den üblichen Verfahren von Grundfos und seinen Unterauftragsverarbeitern gelöscht.

7.2. Nach Kündigung oder Ablauf der Vereinbarung kann Grundfos personenbezogene Daten in Bezug auf Benutzereinstellungen, Präferenzen und andere personalisierte Funktionen drei Jahre lang aufbewahren (außer wenn in Abschnitt A ein kürzerer oder längerer Zeitraum angegeben ist). Der Zweck dieser Aufbewahrung besteht darin, es dem Kunden und seinen Mitarbeitern zu erleichtern, genau an der Stelle die Tätigkeit wiederaufzunehmen, an der sie beendet wurde, wenn der Kunde die Services zu einem späteren Zeitpunkt wieder in Anspruch nehmen möchte, wodurch Zeit und Res-sourcen für den Kunden gespart werden. Der Kunde und die jeweiligen betroffenen Personen können Grundfos jederzeit auffordern, diese personenbezogenen Daten zu löschen.

8. Vertraulichkeit

8.1. Grundfos hat personenbezogene Daten vertraulich zu behandeln und sicherzustellen, dass sich Per-sonen, die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten berechtigt sind, zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Geheimhaltungspflicht unterliegen.

8.2. Der Kunde hat alle Audit-Berichte, -Bescheinigungen, Inspektionsnotizen oder sonstigen Dokumente (unabhängig davon, ob sie vom Kunden selbst, einem externen Auditor oder von Grundfos und sei-nen Unterauftragsverarbeitern erstellt oder bereitgestellt wurden), die von den Ziffern 4.6 und 4.7 erfasst sind, vertraulich zu behandeln. Diese Dokumente dürfen nur vom Kunden selbst und aus-schließlich für die Erfüllung der Auditpflicht gemäß der DSGVO verwendet werden.

9. Laufzeit und fortgeltende Bestimmungen

9.1. Der in diesem Abschnitt C enthaltene Auftragsverarbeitungsvertrag läuft geeinsam mit der Vereinba-rung ab oder wird (nur) gemeinsam mit dem Rest der Vereinbarung gekündigt. Die Ziffern 7 und 8 gelten auch nach Ablauf oder Kündigung der Vereinbarung.